Der Abbestellung bei der Online-Dating-Plattform Parship konnte teuer werden. Dazu hat jetzt der Europaische Gerichtshof geurteilt. Und Parship zieht Konsequenzen. Im Schererei um hohe Kosten bei Widerrufung durch Vertragen der Partnervermittlung Parship hat der Europaische Gericht deutschen Verbrauchern den Ruckgrat gestarkt. Das Unternehmen darf erbrachte Leistungen wahrend der Widerrufsfrist durch 14 Tagen nur zeitanteilig in